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M.Wegener |

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Allgemeine GeschäftsbedingungenFahrtgebietDas Fahrtgebiet erstreckt sich auf die gesamte Nord- und Ostsee. Außerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes besteht kein Versicherungsschutz. Zahlung und KautionDer Charterpreis ist mit 50% bei Vertragsabschluß fällig, der Restbetrag von 50% wird 2 Wochen vor Antritt der Reise gleichzeitig mit der Kaution fällig. Die Yacht wird ohne Zahlung der Kaution auf keinen Fall verchartert. Rücktritt des CharterersKann der Charterer die Charter nicht antreten, so informiert er unverzüglich schriftlich den Vercharterer. Gelingt eine Ersatzcharter, so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Charterpreises rückerstattet. Gelingt keine Ersatzcharter, hat der Charterer die folgenden Stornierungskosten zu tragen: · Bei eintreffen der schriftlichen Stornierung der Charter zwischen 6 und 8 Wochen vor Charterbeginn 25% des Charterpreises · Bei Stornierung der Charter zwischen 4 und 6 Wochen vor Charterbeginn 50% des Charterpreises · Bei Stornierung der Charter von weniger als 4 Wochen vor Charterbeginn 100% des Charterpreises · kann die Yacht weitervermietet werden oder trifft die Stornierung mehr als 8 Wochen vor Beginn der Schiffsreise ein, berechnet der Vermieter lediglich 25,00€ Bearbeitungsgebühr. VersicherungDie Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall entspricht der hinterlegten Kaution von 500€. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Die vorgenannten Versicherungen führen zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an der Charteryacht entstanden sind.
Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von
dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von
allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und
Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die
Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn, noch
für andere Personen an Bord.
Im Schadensfall ist der Charterer verpflichtet, dem Vercharterer und der Versicherung sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Ein schriftlicher Schadensbericht ist auf dem dafür vorgesehen Formular auszufüllen. Eine Weigerung kann zu Regressansprüchen gegen den Charterer seitens des Vercharterers und/oder der Versicherung führen. Der Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung und einer Folgeschadenversicherung wird empfohlen.
Die hinterlegte Kaution wird bei mängelfreier Rückgabe und nach Vorlage des Tauchberichts nach Charterende zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Charterer umseitig genannte Konto. Der Charterer erhält eine schriftliche Kautionsabrechnung.
Verhalten im Schadensfall Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch oder telegraphisch zu informieren. Beim Schaden am Schiff oder an Personen fertigt der Charterer eine Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung des Hafenmeisters (oder des Arztes bzw. der Polizei).
Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Hafenhandbücher, Kompass, Radar, GPS-Navigator usw. verursacht werden. Der Ausfall von navigatorischen Hilfsmitteln wie GPS-Navigator, Radar usw. stellt kein Grund zur Minderung der Chartergebühr dar. Der Charterer hat sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie z.B. über Strömungen und veränderte Wassertiefe bei starken Winden.
Kenntnisse und Pflichten des Charterers bzw. des SchiffsführersDer Charterer / Schiffsführer erklärt ausdrücklich: 1. Im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweise (SBF-See oder höher) zu sein 2. Die nautischen und seemännischen Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben. 3. Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrung in der Führung der gecharterten Yacht zu besitzen. 4. Die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen. 5. Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen. 6. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum. 7. Die Yacht nur mit geeignetem sauberen Schuhwerk zu betreten. 8. Das Logbuch in der gesetzlich vorgesehenen Form zu führen. 9. Nur nach Rücksprache an Regatten oder anderen sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen. 10. Haustiere nur nach Rücksprache mitzubringen. 11. im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen
Übergabe der Yacht Die Yacht wird sauber, segelklar und voll getankt dem Charterer übergeben. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar müssen bei Übergabe vom Charterer anhand der Checkliste überprüft werden. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreises bei verspäteter Übergabe Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer eine gleichwertige Ersatzyacht stellen. Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Über den Charterpreis hinausgehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde.
Rückgabe der YachtDer Charterer hat seinen Törnplan so einzurichten, dass eine vertragsgemäße Rückgabe pünktlich erfolgen kann. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Bei verspäteter Rückgabe am vereinbarten Rückgabetag wird ab vereinbarter Rückgabezeit jede angefangene Stunde mit 10,- EURO berechnet. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.
Die Yacht wird nach Rückkehr im sauberen, aufgeklarten, voll getankten Zustand zurückgegeben. Sollte die Yacht nicht voll getankt sein, wird eine Tankpauschale von 10 EURO zuzüglich des verbrauchten Treibstoffs berechnet.
Reparaturen während des Törns
Die Reparatur von Schäden durch normalen Materialverschleiß bis 50,- EURO
können vom Charterer ohne Rücksprache veranlasst werden. Diese Ausgaben
werden vom Vercharterer bei Vorlage einer quittierten Rechnung (ausgestellt
auf den Vercharterer) zurückerstattet. Reparaturen, die den Betrag von 50,–
EURO übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vercharterers.
Bei offensichtlichen Rechenfehlern bei der Ermittlung des Charterpreises und der gebuchten Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird. |
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